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Grundsätzlich rechnet SCHEFFLER RA auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Sie finden das RVG unter:
http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat zwei Anknüpfungspunkte, den Streitwert (= Gegenstandswert) und verschiedene Tatbestände, die in einem Verfahren auftreten oder auch nicht auftreten. Aus letzerem Grund lassen sich Kosten im Vorfeld nicht immer genau bestimmen. Da aber das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an den Streitwert anknüpft, stehen die Kosten immer in einem sachgerechten Verhältnis zu dem Wert, „um den es geht“.
Wir berechnen keine Vorschüsse. Die Rechnung erhalten Sie von unserer Abrechnungsstelle. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund organisatorischer Abläufe zu zeitlichen Überschneidungen kommen kann.
Sie können das gesamte Verfahren anhand unserer Webakte nachvollziehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie in der Regel 12 bis 24 Stunden nach Fristablauf. Bitte beobachten Sie diesbezüglich Ihr Email-Postfach und ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
In Ausnahmefällen kann Ihnen Ratenzahlung bis zu 12 Monaten gewährt werden. Sollten Sie Bedarf an einer Ratenzahlung haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Verrechnungsstelle. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Konditionen.
Sollten Sie sich in sozialen Schwierigkeiten befinden und damit Beratungshilfe in Betracht kommen, sprechen Sie uns diesbezüglich bitte VOR der Mandatierung an. Nachträglich können wir keine Beratungshilfe gewähren bzw. beantragen.
Wir weisen weiter darauf hin, dass Rechtschutzversicherungen in Urheberrechts-, Paten-, Marken- und Wettbewerbssachen die Kosten in der Regel nicht übernehmen.
Wir weisen darauf hin, dass dies keine abschließende Darstellung aller denkbaren Konstellation ist, die auf Kosten Einfluss haben können. In dem jeweils konkreten Fall kann es zu Abweichungen in jede Richtung kommen.

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