Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber
Arbeitsverhältnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Für den Arbeitnehmer stellen sie die wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, für den Arbeitgeber die Ressource, auf der die Funktionsfähigkeit des Unternehmens beruht. Für beide Seiten ist etwa das Bestehen oder Entfallen eines Arbeitsverhältnis von erheblicher Bedeutung.
SCHEFFLER RA ist auf die Bearbeitung von Sachverhalten aus dem Arbeitsrecht spezialisiert. Dabei finden Sie bei uns nicht nur die Konzentration auf das Arbeitsrecht sondern auch die Kompetenzen einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Besuchen Sie auch unser Themenportale
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SCHEFFLER RA zeichnet sich auch im Arbeitsrecht durch fundiertes Fachwissen, schnelles, gründliches und kreativess Arbeiten aus. Ständige Verfügbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit sind für uns nicht nur selbstverständlich sondern die wesentlichen Eigenschhaften, die uns das Vertrauen unserer anspruchsvollen Mandanten sichern. Wir bieten Hilfe als Full-Service von der außergerichtlichen Beratung und Streitschlichtung über Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Bei SCHEFFLER RA gehören spezialisierte Anwaltsleistungen und persönliche anwaltliche Betreuung zusammen. Wir agieren frühzeitig für Sie, um auf diese Weise die rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Verantwortlich:
Nachdem Herr Rechtsanwalt Mansour sein Abitur in Berlin absolvierte,
studierte er von 2002 bis 2006 Rechtswissenschaft an der Humboldt Universität Berlin.
Im unmittelbaren Anschluss daran begann er sein Referendariat, welches er am Landgericht Dessau, bei der Staatsanwaltschaft, im Landesverwaltungsamt und schließlich in der Rechtsanwaltskanzlei „Streifler & Kollegen“ in Berlin-Mitte ablegte. Bereits während seines Referendariats spezialisierte sich Herr Rechtsanwalt Mansour insbesondere auf den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts. Dem entsprechend belegte er das Wahlfach „Arbeitsrecht“.
Nach seiner Rechtsanwaltszulassung war Herr Mansour als freiberuflicher Rechtsanwalt sowohl in eigener Kanzlei als auch für andere Anwaltskanzleien, so für die Kanzlei „von Kenne & Partner“ und anschließend „Denecke von Haxthausen & Partner“, aktiv.
Herr Rechtsanwalt Mansour entschied sich für einen Wechsel zu der Kanzlei SCHEFFLER-RA und ist hier weiterhin schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht sowie im Vertragsrecht tätig, vertritt aber auch im urheberrechtlichen Bereich vor allem mit Bezug zum Arbeitsrecht Mandanten.
In Berlin leitet Herr Rechtsanwalt Mansour das Büro Berlin II bei SCHEFFLER RA sowie den Geschäftsbereich Arbeitsrecht der Kanzlei..
Neben Deutsch spricht Herr Mansour auch fließend Englisch und Arabisch.
Er legt besonderen Wert auf die Zufriedenheit seiner Mandanten.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Mansour unter
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